Stand: 9. Oktober 2026
Nur für privaten, experimentellen Gebrauch.
Bau, 3D-Druck, Download, Installation, Änderungen und Nutzung erfolgen auf eigene Verantwortung. OpenAss darf niemals an Unternehmensrechner, Produktivsysteme, Industrieanlagen oder sicherheitskritische Systeme angeschlossen oder zu deren Bedienung eingesetzt werden.
1. Zweck und Grenzen
OpenAss ist ein beaufsichtigter Referenzprototyp zum privaten Lernen und Experimentieren auf einem eigenen, isolierten Testrechner. Es ist kein fertiges Produkt und keine Freigabe für reale Arbeitsabläufe. Das gilt für Quellcode, Firmware, Schaltungen, Stücklisten, Bauanleitungen, 3D-Modelle, Druckdateien, Downloads, historische Entwürfe und Demonstrationen. Werbebilder und Videos zeigen Konzept- oder Testszenen; sie belegen weder eine reale Hardwareabnahme noch einen zuverlässigen autonomen Betrieb.
2. Eigene Verantwortung
Nur eigene, entbehrliche Testdaten und Testkonten verwenden. Vor Versuchen Sicherungen erstellen, Anschlüsse und Versorgung prüfen und jede Eingabe beaufsichtigen. Keine vertraulichen, personenbezogenen oder geschäftlichen Daten verwenden oder als Bildschirmaufnahme an einen KI-Dienst senden. Ein Computer kann durch HID-Eingaben, Fehlverdrahtung, Softwarefehler oder falsche KI-Vorschläge verändert oder beschädigt werden; Daten können verloren gehen. Bereits ausgeführte Aktionen lassen sich durch Stop nicht zurücknehmen. Eingriffsmöglichkeit und physische Trennung bereithalten.
3. Keine zugesicherte Funktion oder Sicherheit
Es wird keine freiwillige Garantie für Funktion, Fehlerfreiheit, Kompatibilität, Vollständigkeit, Sicherheit oder Eignung für einen bestimmten Zweck gegeben. Tests mit simulierten Geräten und ein erfolgreicher Firmwarebuild ersetzen keine elektrische und physische Prüfung des eigenen Aufbaus. Der rote Pilztaster ist eine experimentelle Stoppeinrichtung; er ist kein Nachweis einer zertifizierten Not-Halt- oder Maschinensicherheitsfunktion. Keine Maschinen, Anlagen oder andere sicherheitsrelevante Einrichtungen damit steuern.
4. Haftung und Gewährleistung
Haftung und Gewährleistung für die bereitgestellten experimentellen Projektmaterialien und deren Nutzung werden ausschließlich in dem Umfang ausgeschlossen, in dem das anwendbare Recht dies tatsächlich erlaubt. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Insbesondere werden weder die Haftung für Personenschäden noch die Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen oder beschränkt. Auch sonstige gesetzlich nicht ausschließbare Haftung, Gewährleistung und Verbraucherrechte bleiben bestehen. Die Formulierung „auf eigene Verantwortung“ hebt diese Rechte nicht auf.
5. Rechte Dritter
Dieser Hinweis ersetzt keine Lizenz. Rechte an Bibliotheken, Bauteilen, Marken und fremden Materialien sowie deren eigene Lizenzbedingungen bleiben bestehen. Der experimentelle Zweck erlaubt weder unbefugte Zugriffe noch die Umgehung fremder Sicherheits- oder Nutzungsregeln.
Gesetzlicher Rahmen
Die Grenzen von Haftungsausschlüssen sind insbesondere in KSchG § 6 Abs. 1 Z 9 und ABGB § 879 geregelt. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben bestehen.